Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
Firma FENSTERBLITZ Wetterau /  Firma FBW Ranstadt  /  Solarreinigung- Wetterau
Ronald L. Notar, Friedberger Straße 23, 63691 Ranstadt
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 01.01.2024
 
1. Allgemeines:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von: Firma Solarreinigung Wetterau, Firma FENSTERBLITZ Wetterau (Fa. FBW- Ranstadt) , nachfolgend FBW, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Verbrauchern/ Privatpersonen.
 
 
2. Verträge:

bei uns - KEINE Vertragsbindung! 

 

 

• Denn: WIR arbeiten vertrauensvoll und partnerschaftlich mit Ihnen zusammen.

 
 
2.1 Unverbindliches, freibleibendes Angebot:
Bei Interesse an einer oder mehrerer meiner Reinigungsleistungen erstelle ich Ihnen gerne,
zumeist bereits innerhalb von 48 Stunden, bei einer ,,Vorort- Besichtigung" - ein kostenfreies, unverbindliches und freibleibendes Angebot/ Kostenvoranschlag;
Voraussetzungen:
  • In der Regel Kostenfreies Angebot bei Photovoltaik und Solar Anlagen;
           im Umkreis 63691 Ranstadt = 60KM
  • In der Regel Kostenfreies Angebot in der Glasreinigung, Wintergärten, Überdachungen etc.;
           im Umkreis 63691 Ranstadt = 20KM
  • Außerhalb dieser Region/en berechne ich lediglich die Anfahrtskosten zum Erstellen eines Angebotes; je gefahrenem km: 2,45 EUR, -netto.                                                                                                                                                 UNSER STANDORT / ANFAHRT BERECHNEN
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Die von mir erstellten Angebote sind jeweils gültig bis:
                              1 Kalendermonat - nach Ausstellungsdatum.
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3. Preise/ Mindest- Stundensatz/ Zuschlag an Sonn.- und gesetzlichen Feiertagen/ Anfahrtskosten/ weitere Kosten/
WC- bzw. Toilette/ Stornierung:
Die Preise für Leistungen von FBW unterliegen keinerlei tariflichen oder ähnlichen Bestimmungen.
Preise und Preisvereinbarungen, sowie ggf. gewährter Rabatt für fest vereinbarte Turnus- Reinigungen, sind von FBW frei wählbar.
Es gelten die vereinbarten und auf der Rechnung ausgewiesenen Stundensätze; (Mindestvergütung pro Arbeitsstunde, jeweils zu berechnen inklusive der An- und Abfahrtzeiten, sowie inklusive der jeweiligen Rüstzeiten= Arbeitszeit; bei Beginn und am Ende der Reinigungsarbeiten: EUR 85,00 -netto- zuzüglich der gesetzlichen 19% MwSt.,  / jede angefangene Stunde wird im Halbstundentakt, 30 Minuten= EUR 42,50 -netto- berechnet- ). oder die vereinbarten, zumeist günstigeren Festpreis- Pauschalen.
  • Den Kunden von FBW wird zusätzlich, bei fest vereinbarten, wiederkehrenden Turnus- Reinigungen,  in der Regel ein dem spezifischem Aufwand entsprechender Rabatt gewährt.
  • Sollten fest vereinbarte Termine seitens des Kunden nicht eingehalten werden, erstellen wir i. d. Regel ein dem spezifischen Aufwand angepasstes, neues Angebot.
Preiserhöhungen oder Preisanpassungen sind jederzeit möglich. 
Bei Sonn- und Feiertagsarbeiten, die an gleicher Arbeitsstelle durch den Kunden beauftragt werden, ist jeweils ein Zuschlag i. H. von 100%, v.H. -netto-, zu zahlen.
 
Über Preisveränderungen werden Auftraggeber ggf. informiert. Die Anfahrtskosten von FBW sind bei Festpreis- Pauschalen i. d. Regel in den Preisen enthalten und werden nicht extra in der Rechnungsstellung ausgewiesen, bei weiteren Anfahrten außerhalb meines Wirkungskreises, Standort: 63691, behalte ich mir jedoch vor, eine Anfahrtspauschale pro gefahrenem Kilometer in Höhe von 2,45 Euro -netto- , zuzüglich MwSt. , zu berechnen.
Weitere Kosten;
z. B. für zu verwendende: Reinigungs- und Spezial- Reinigungsmittel, z. B.  Spezial Glas- oder Vario- Acryl Reiniger, Hochglanz- Poliermittel, Leitereinsatz: große Leitern (mehr als 3 Stufen), Spezial- Glasreinigerleiter (Chikago- Leiter), Spezial- Mehrzweck- Leiter 36 Sprossen mit Profi LOT- System für unebene Untergründe, Spezial- Treppenleiter, zuschlagspflichtige Dachflächenfenster je nach Größe, den Einsatz einer LKW Hubarbeitsbühne, Verbrauchsmaterial: z. B.: Ionenaustausch- Mischharz, zum Herstellen von benötigtem entmineralisiertem Reinwasser, 
+ ggf. zusätzliche Kosten für Wasser, Strom, usw.:
Diese und ggf. alle weiteren zum Reinigen notwendige Kosten trägt ausschließlich der Kunde.
(Ist bspw. der Einsatz einer LKW Hubarbeitsbühne für die beauftragten Reinigungsarbeiten notwendig, besprechen wir dies mit den Interessenten bei der Erstellung des Angebots/ Kostenvoranschlags).
Alle ggf. entstehenden Zusatzkosten trägt ausschließlich der Kunde.
Eine ausreichende Menge Trinkwasser für die Reinigungsarbeiten von FBW, - KEIN! Brunnen, Regen.- oder Zysternen- Wasser etc., - wird stets vom Kunden bereitgestellt und durch eine erreichbare, (auch bei Abwesenheit des Kunden offen zugängliche!) Entnahmestelle, = Wasserhahn 1/2 Zoll oder 3/4 Zoll- Anschluss, für die gesamte Dauer der Reinigungsarbeiten bereitgehalten.
Bei Reinigungsarbeiten, bspw.: mit Staubsauger, Kompressor, Hochdruckreiniger usw. - wird FBW der dazu notwendige Strom, vom Kunden zur Verfügung gestellt.
Ausschließlich FBW entscheidet über die Verwendung von Leitern, die Höhe der benötigten Mengen an Reinigungsmitteln und entmineralisiertem Reinwasser, Strom und/oder Trinkwasser usw, usw..., - die für die Reinigungsarbeiten vor Ort benötigt werden.
WC/ bzw. Toilette: FBW und seinen Mitarbeitern wird für die Dauer der vereinbarten Reinigungsarbeiten, durch den Kunden garantiert, jederzeit und kostenlos, ein zugewiesenes WC des Kunden nutzen zu dürfen.
Wird FBW an der termingerechten Ausführung des Auftrages seitens des Auftraggebers behindert, sei es durch nicht Anwesenheit oder durch verspätete Stornierung des Auftrages, wird ein Entgelt in Höhe 70% des Auftragswertes -netto- , zuzüglich 19% MwSt. berechnet, und in jedem Fall -ausnahmslos-, in Rechnung gestellt.
 
 
4. Dienstaufhebung, Einstellung der Tätigkeit, Weisungsbefugnis:
FBW kann jederzeit die Tätigkeiten einstellen, bzw. lfd. Reinigungs- Aufträge abbrechen. Gründe wären u. a.: Krankheit, Unzumutbarkeit, Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften, Aufträge vor Ort nicht wie geplant durchführbar, Gefahr für Leib + Leben, Wettereinflüsse (z.B. Starkregen, Winterausfall / Kälte + Frost, - s. g. ,,Schlechtwetter"), Verstoß gegen behördliche Auflagen, gegen etwaige Richtlinien von Innungen oder ähnlicher Institutionen, etc. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits geleisteten Tätigkeiten sind sofort vom Auftraggeber zu leisten. Bei Festpreis bzw. Pauschalleistung ist sofort der gesamte Brutto- Rechnungsbetrag fällig. Ergibt sich erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so kann FBW sofort und jederzeit vom Auftrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist gegenüber FBW und seinen Mitarbeitern keinesfalls weisungsbefugt, was die Ausführung oder auch die zeitlichen Abläufe und Einteilungen, der beauftragten Reinigungsarbeiten, betrifft.  
 
 
5. Haftung & Gewährleistung:
Sofern Leistungen, benötigte Betriebsmittel, Equipment oder Produkte, bspw. Reinigungsmittel, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, durch Drittanbieter erbracht, vermittelt oder verwendet wurden, übernimmt FBW keinerlei Haftung dafür.
Für Produktmängel und Funktion der gelieferten Waren übernimmt FBW keine Haftung.
Für Produktgarantien sind generell die Hersteller verantwortlich.
FBW übernimmt keinerlei Haftung für Herstellergarantien.
Für durch FBW verursachte Schäden bei der Auftragsausführung (hierzu zählen ausschließlich, Sach-, Personen- und Transportschäden) haftet FBW nur, wenn vom Kunden nachgewiesen werden kann, das der jeweilige Schaden tatsächlich durch FBW verursacht wurde.
Eine Gewährleistung für die erbrachten Reinigungsarbeiten aller Art besteht nur bis zum Tag der Abnahme (am Tag der Ausführung, bei umfangreicheren Aufträgen immer der letzte Tag der Ausführung) durch den Auftraggeber.
Für Schäden an Glasflächen, Dichtungen, Verblendungen, Abdeckungen und Rahmen im Außen und Innenbereich übernimmt FBW keine Haftung.
Für Schäden an Wintergarten-, Terrassen-, Carport- u. a. - Dächern, sowie Photovoltaik und Solaranlagen incl. der Stromversorgung, übernimmt FBW keine Haftung, da mangelhafte Verlegung (unter Spannung, Passungenauigkeit, lose Teile, Rahmen) fast immer den Schadensgrund darstellt.
Defekte, rissige oder verwitterte Dichtungen an Dächern sind vor der Reinigung stets durch den Auftraggeber zu prüfen und ggf. auszutauschen.
Regenwasser- Ablaufsysteme, die z. Bsp. an Zysternen, Pools oder Teichanlagen ihr Wasser abführen, sind vor den Reinigungsarbeiten durch den Auftraggeber entsprechend zu trennen, um Schäden durch Reinigungswasser bzw. Reinigungsmittel auszuschließen.
Für einen Mehrertrag bei Solar & Photovoltaikanlagen können wir nicht garantieren, in aller Regel jedoch sind Ertragssteigerungen von ca. 8 - ca. 25% durchaus möglich, abhängig vom individuellen Verschmutzungsgrad vor der Reinigung.
Grundsätzlich sind die zu reinigenden Flächen FBW immer durch den Auftraggeber frei zugängig zu machen.
Sollte FBW zum Zwecke der Reinigung selber Gardinen abhängen, Gegenstände forträumen, um sie herum reinigen oder über, unter oder nebenher greifen müssen, um Reinigungsarbeiten durchführen zu können, so übernimmt FBW keine Haftung für Schäden, die durch eine solche Tätigkeit entstehen und der Mehraufwand wird in jedem Fall zusätzlich in Rechnung gestellt. 
Jeglicher Schadensersatzanspruch, berechtigt oder nicht, ist bei Beendigung der Tätigkeit unverzüglich gegenüber dem Mitarbeiter zu erheben. 
 
 
6. Sicherheitsbehalt:
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der beauftragten Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
 
 
7. Termine:
Termine bilden die Grundlage des Auftrages und sind, einmal vereinbart, einzuhalten. Aus wichtigen Gründen können Termine geändert werden, wenn dies einem verantwortlichen Mitarbeiter von FBW mindestens 24 Stunden vorher persönlich telefonisch mitgeteilt wird. Eine Mitteilung auf einer Mailbox oder einem Anrufbeantworter, oder per SMS, Whats App und Email gelten als nicht erhalten. Bei kurzfristigeren Terminänderungen kann FBW Schadensersatz für den Verdienstausfall geltend machen, so FBW keine Möglichkeit hatte, dieses Terminfenster erneut zu belegen. Dies gilt auch, wenn eine Terminänderung erst vor Ort nach erfolgter Anfahrt notwendig wird. In diesem Falle ist immer mindestens die Anfahrtsgebühr in Höhe von 1,80 EUR -netto- , zuzüglich MwSt, je Kilometer zu erstatten, und es wird zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 70% des Auftragswertes -netto- , zuzüglich 19% MwSt. berechnet.
 
 
8. Zahlungsweise, Zahlungsziel und Zahlungsverzug, Mahnbescheid:
Die Bezahlung für die durch FBW erbrachten Reinigungs- Leistungen hat SOFORT, wahlweise in bar oder per Überweisung zu erfolgen. Bei bargeldloser Zahlung wird dem Auftraggeber eine Frist von 7 Tagen (nicht Werktage), zur Begleichung der Rechnung gewährt. Dabei gilt das Buchungsdatum des Zahlungseinganges auf dem Konto von FBW.
Nach Ablauf der 7 Tage- Frist ist FBW berechtigt ohne zu mahnen, sofort beim für das Bundesland Hessen zuständigen Amtsgericht:
Amtsgericht Hünfeld
Postalische Anschrift:
Amtsgericht Hünfeld
- Mahnabteilung -
36084 Hünfeld
 
einen Mahnbescheid zu veranlassen und entstehende Gebühren dem Schuldner anzulasten.
Bei ausbleibender Zahlung ist FBW weiterhin berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Dies gilt auch für bereits angezahlte Teilleistungen (in zuvor gestellten Rechnungen), jedoch der Rechnungs- Endbetrag bereits überfällig ist. Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftraggebers an FBW ist unzulässig.
Überschreiten der Zahlungsbedingungen und unvereinbarte Abzüge von Skonti etc. werden nicht anerkannt.
 
 
9. Auftragsstornierung/ Ablehnung/ Reklamationen/ Auftragsende:
Eine Stornierung des Auftrages hat bis spätestens 3 Werktage (72 Stunden) - vor Beginn der ersten Arbeitsstunde - zu erfolgen. Andernfalls wird von FBW ein Entgelt in Höhe von 70% des Auftragswertes -netto-, zuzüglich 19% MwSt. berechnet.
,,Schlechtwetter" - bedingte Stornierungen (Regen, Sturm, Kälte)-  seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
 
FBW lehnt grundsätzlich alle Auftragserteilungen ab (auch Preisvereinbarungen in Auftragserteilungen seitens des Interessenten werden grundsätzlich abgelehnt), die von FBW nicht durch eine SCHRIFTLICHE Auftragsbestätigung an den Interessenten bestätigt werden oder wurden, die gegen Recht und Sitte verstoßen, spezieller Auflagen und Genehmigungen bedürfen und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auszuführen wären. Ohne schriftliche Reklamationen innerhalb von 4 Tagen erkennt der Kunde die erbrachte Leistung von FBW im vollen Umfang an und das Auftragsverhältnis zwischen FBW und seinem Auftraggeber gilt als "ordentlich" beendet. Danach erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber FBW.
 
10. Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Als Inhabergeführtes Unternehmen sichern wir Ihnen größtmögliche Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Ihren übermittelten Daten zu. Wir erklären ausdrücklich, zu keiner Zeit Ihre Daten an Dritte weiter zu geben. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch werden wir Ihre Daten bei Beendigung des Geschäftsverhältnisses sofort löschen.
 
 
11. Geltendes Recht:
Für diese Geschäftsbedingungen und den Geschäftsbeziehungen zwischen FBW und seinen Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Rechte und das Internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen und finden keine Anerkennung. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers, FBW - 63691 Ranstadt 1.
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